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   VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01   

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https://dejure.org/2003,22651
VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01 (https://dejure.org/2003,22651)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.04.2003 - 7 K 1691/01 (https://dejure.org/2003,22651)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. April 2003 - 7 K 1691/01 (https://dejure.org/2003,22651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baupolizeiliche Anordnung zur Beseitigung eines Waldstücks bei Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zum nächsten Wohngebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1985 - 3 S 63/85

    Nachbarschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebotes - Ermittlung der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    19 Die Vorschrift des § 65 Satz 1 LBO setzt auf ihrer Tatbestandseite u.a. voraus, dass eine (bauliche) Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und sie seit ihrer Errichtung fortdauernd gegen materielles öffentliches Recht verstößt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.1985 - 3 S 63/85 -, VBlBW 1986, 23, m.w.N.).

    Hinzukommen muss, dass der Verstoß auf einer materiell öffentlich-rechtlichen Vorschrift beruht, die zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt ist, und eine Reduzierung des Ermessens dahingehend, dass die Behörde zum Einschreiten verpflichtet ist, kommt grundsätzlich nur bei hoher Intensität der Störung oder bei Gefährdung eines wesentlichen Rechtsguts in Betracht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.08.1960, BVerwGE 11, 95; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.1985, a.a.O.; Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, VBlBW 1992, 148).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Hinzukommen muss, dass der Verstoß auf einer materiell öffentlich-rechtlichen Vorschrift beruht, die zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt ist, und eine Reduzierung des Ermessens dahingehend, dass die Behörde zum Einschreiten verpflichtet ist, kommt grundsätzlich nur bei hoher Intensität der Störung oder bei Gefährdung eines wesentlichen Rechtsguts in Betracht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.08.1960, BVerwGE 11, 95; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.1985, a.a.O.; Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, VBlBW 1992, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand auf einer entsprechenden Fläche Wald i.S.d. § 2 Abs. 1 LWaldG vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 - NVwZ 1995, 1225, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 3 S 2737/97

    Zum bauordnungsrechtlichen Gebäudebegriff

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Diese Regelung ist abschließend, so dass die hier bestehende Interessenkollision - die Beklagte ist untere Baurechtsbehörde und zugleich die betroffene Waldeigentümerin - für sich allein nicht ausreichend ist, um die Zuständigkeit von der Gemeinde auf die nächsthöhere bzw. untere Baurechtsbehörde zu verlagern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1998 - 8 S 2755/98 -, VBlBW 1999, 140; Urteil vom 01.12.1999 - 3 S 2737/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1991 - 3 S 2358/91

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen illegales

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Hinzukommen muss, dass der Verstoß auf einer materiell öffentlich-rechtlichen Vorschrift beruht, die zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt ist, und eine Reduzierung des Ermessens dahingehend, dass die Behörde zum Einschreiten verpflichtet ist, kommt grundsätzlich nur bei hoher Intensität der Störung oder bei Gefährdung eines wesentlichen Rechtsguts in Betracht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.08.1960, BVerwGE 11, 95; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.1985, a.a.O.; Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, VBlBW 1992, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2755/98

    Zuständigkeiten im Baugenehmigungsverfahren: Zuständigkeitsverlagerung von der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Diese Regelung ist abschließend, so dass die hier bestehende Interessenkollision - die Beklagte ist untere Baurechtsbehörde und zugleich die betroffene Waldeigentümerin - für sich allein nicht ausreichend ist, um die Zuständigkeit von der Gemeinde auf die nächsthöhere bzw. untere Baurechtsbehörde zu verlagern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1998 - 8 S 2755/98 -, VBlBW 1999, 140; Urteil vom 01.12.1999 - 3 S 2737/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1999 - 3 S 718/99

    Sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikt; Ausnutzungsfrist für

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Allerdings werden bei einem Antrag auf baupolizeiliches Einschreiten eines Nachbarn gegen Baumaßnahmen einer Gemeinde, die selbst Baurechtsbehörde ist, die Regelungen über die sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikten nach § 48 Abs. 2 LBO entsprechend angewandt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1982 - 3 S 1121/82

    Verwaltungsakt; Nachschieben eines Bescheides; Abstand Gebäude - Wald;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
    Der Kläger stützt sein Beseitigungsverlangen auf einen angeblichen Verstoß gegen die u.a. dem Schutz von Gebäuden vor Gefahren des Waldes dienende (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1982 - 3 S 1121/82 -, VBlBW 1983, 244) Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 LBO, wonach mit Gebäuden von Wäldern und umgekehrt mit Wäldern von Gebäuden eine Entfernung von mindestens 30 m einzuhalten ist.
  • VG Freiburg, 26.03.2008 - 1 K 894/06

    Beseitigung von Wald wegen Nichteinhaltung des zulässigen Abstandes

    1) Soweit die Beseitigungsverfügung rechtmäßig ist, findet sie ihre Rechtsgrundlage zwar nicht in der von der Beklagten herangezogenen Generalklausel des § 47 Abs. 1, wohl aber in der ihr ebenfalls ein Ermessen eröffnenden speziellen Ermächtigungsgrundlage des § 65 Satz 1 LBO, die nicht nur auf bauliche Anlagen i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 LBO Anwendung findet, sondern auch auf andere Anlagen, an die in der Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LBO), also auch auf Wälder, die nach § 4 Abs. 3 LBO von Gebäuden eine Entfernung von mindestens 30 m einhalten müssen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 02.04.2003 - 7 K 1691/01 -, juris, unter Verweis auf Sauter, LBO-Kommentar, 3. Aufl., Rdnr. 5 ff. zu § 47 und Rdnr. 35 zu § 4 LBO).

    Der Anwendbarkeit dieser Waldabstandsvorschrift steht also nicht etwa der Fall entgegen, dass bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschrift ein Wald auf dem Grundstück der Klägerin vorhanden gewesen wäre, so dass die Anwendung der nachträglich erst in Kraft getretenen Vorschrift eine verfassungsrechtlich dem Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 GG zuwider laufende rückwirkende Erstreckung der Gültigkeit einer Norm auf einen bereits vor ihrem Inkrafttreten in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand darstellen würde (vgl. zur Unanwendbarkeit der Vorschrift in einem solchen Fall das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 02.04.2003 (7 K 1691/01-, juris).

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